Die Polizei – Krisenintervention und mehr
Der Einsatz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist häufig die erste Maßnahme, die Opfer häuslicher Gewalt auf ihrem Weg aus der Gewalt erleben.
Das polizeiliche Einschreiten ist bei den betroffenen Menschen Gradmesser dafür, ob und wie der Staat auf die Gewalt reagiert und begangenes Unrecht sanktioniert:
- Sieht das Opfer, dass der Gewalttäter uneingeschränkt für seine Taten zur Verantwortung gezogen wird,
- erlebt die Frau, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten respektvoll und kompetent mit ihr und ihren Kindern umgehen und versuchen, die Belastungen des Strafverfahrens für sie und die Kinder möglichst gering zu halten,
dann kann die Basis für das Vertrauen der Frau in staatliche und nicht-staatliche Hilfe gelegt werden.
Die Krisenintervention der Polizei, mit der Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten gegen den oder die Täter, sowie der kompetente, einfühlsame Umgang mit dem Opfer, sind die Grundvoraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der häuslichen Gewalt – und dass es der Frau gelingt, sich und ihren Kindern ein neues, gewaltfreies Leben aufzubauen.
Von hoher Wichtigkeit der polizeilichen Krisenintervention sind zu nennen:
- die längerfristige Wegweisung des Täters aus seiner Wohnung (max. 14 Tage)
- Anordnung weiterer Betretungs- und Aufenthaltsverbote an den Täter für bestimmte Örtlichkeiten zum Schutz der gefährdeten Person (max. 14 Tage)
- die zeitnahe Meldung des Polizeieinsatzes an die Beratungs- und Interventionsstelle (BIss) und ggf. an das Jugendamt
- die Kontrolle und – bei Rückkehr des Täters – ggf. die erneute konsequente Durchsetzung der Wegweisung und des Aufenthaltsverbotes
- den Täter auf Beratungsangebote hinzuweisen
- die Gefährdungseinschätzung bei Bedrohungslagen mit sich daraus ergebenden Maßnahmen zum Schutz des Opfers
- enge Zusammenarbeit mit der Justiz, dem Jugendamt Gifhorn und Netzwerkpartnern