Sprechzeiten
Montag – Freitag
08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 – 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Unser Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die Arbeitslosengeld II (ALG II/Hartz IV) beziehen.
Wir beraten auch Personen, die sich in einer finanziellen oder persönlichen Notlage befinden und die Anspruch auf diese Leistung haben könnten.
Die Kontaktaufnahme erfolgt am besten telefonisch. Eine persönliche Beratung bieten wir beim Landkreis Gifhorn im Kreishaus II an.
Falls Sie nicht zu uns kommen können, vereinbaren wir gerne einen Termin für einen Hausbesuch mit Ihnen.
Wir bieten Beratung und Unterstützung bei
- Persönlichen Überforderungssituationen und Problemen
- Miet-, Energie- und sonstigen Schulden und/oder drohendem Wohnungsverlust
- Gesundheitlichen und psychischen Beeinträchtigungen
- Suchtproblematik
- Familiären Problemen
- Verwahrlosungstendenzen
- Geltendmachung von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld II und andere Sozialleistungen
- Sonstigen sozialen Angelegenheiten
In einem ersten Gespräch erfolgt zunächst die Klärung der Situation. Ziel ist es, zusammen mit dem Ratsuchenden passende und individuelle Problemlösungen zu finden. Hierbei werden die persönlichen und familiären Ressourcen einbezogen. Aufgrund der vielfältigen Problemlagen kann sich die Weitervermittlung an Fachberatungsstellen als hilfreich erweisen.