Außerhalb dieser angegebenen Zeiten und an Sonn- und Feiertagen können Meldungen über eine akute Kindeswohlgefährdung an die Rettungsleitstelle des Landkreises Gifhorn unter der Rufnr. 05371 19222 oder an den Notruf (110, 112) gerichtet werden.
Montag und Mittwoch
08:30 – 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 – 17:00 Uhr
Freitag
08:30 – 12:00 Uhr
Kinder und Jugendliche sind immer direkt oder indirekt von den Problemen Erwachsener betroffen.
Für das Jugendamt hat das Kindeswohl die höchste Priorität und ist damit der Hauptauftrag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Jugend und oft die Ausgangssituation für das weitere Handeln in den Familien.
Die Fachkräfte des Jugendamtes können aber nur in den Fällen tätig werden, in denen der Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung auch benannt wird.
Aus diesem Grund ist die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachkräften aller mit Kindern und Jugendlichen arbeitenden Institutionen besonders wichtig, wie auch Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, um das Kindeswohl aller Kinder und Jugendlichen sicherstellen zu können.
Zur Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung wurde ein standardisiertes Verfahren erarbeitet, das in allen Fällen einer möglichen Kindeswohlgefährdung eine verbindliche Anwendung findet.
Dazu gehören – entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Bundeskinderschutzgesetz – folgende Standards:
- Beim Eingang eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung werden die gewichtigen Anhaltspunkte umgehend von mindestens zwei erfahrenen Fachkräften erörtert.
- Bei erkennbaren gewichtigen Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung findet ein unangemeldeter Vor-Ort-Besuch in der Familie oder in der Einrichtung im Vier-Augen-Prinzip, also immer zu zweit, statt.
- Daneben ist die Inaugenscheinnahme des oder der betroffenen Kindes oder Jugendlichen ein Mindeststandard zur Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung
- Zur Klärung der gewichtigen Anhaltspunkte wird mit der Familie eine gemeinsame Risikoabschätzung durchgeführt. Die Kinder oder Jugendlichen werden selbstverständlich einbezogen.
- Es findet eine Einschätzung der Mitwirkungsbereitschaft/-fähigkeit der Eltern statt und es wird auf die Inanspruchnahme von Hilfen hingewirkt.
- Selbstverständlich ist die Dokumentation– sowohl über die Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung, die aufgenommenen Fakten vor Ort, als auch über die eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherstellung des Kinderschutzes.
Der Fachbereich Jugend wendet das beschriebene Verfahren verbindlich an.
Die “insoweit erfahrene Fachkraft (IseF)” bzw. Kinderschutzfachkraft soll bei einer Gefährdungseinschätzung hinzugezogen werden. Somit haben nun alle Personen, die beruflichen Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen haben, ein Recht auf fachliche Beratung.
Gegenstand dieser Beratung durch eine IseF ist die Risiko- und Gefährdungseinschätzung im Vorfeld einer Mitteilung an das Jugendamt und die Planung möglicher Schutzmaßnahmen.
Diese Beratung findet pseudonymisiert statt, um dem Datenschutz gerecht zu werden.
Jeder dieser Schritte hat immer nur ein Ziel: Die Sicherheit des seelischen, psychischen und physischen Kindeswohls.