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Der Fachbereich Jugend des Landkreises Gifhorn ist Mitglied im Netzwerk gegen häusliche und sexuelle Gewalt, weil erfahrungsgemäß viele Kinder und Jugendliche direkt oder indirekt von der Problematik Erwachsener betroffen sind.
Dabei hat das Kindeswohl erste Priorität und ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Jugend die Ausgangssituation für das weitere Handeln.
Zur Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung wurde ein standardisiertes Verfahren erarbeitet, das in allen Fällen einer möglichen Kindeswohlgefährdung eine verbindliche Anwendung findet.
Zum Verfahren gehören - entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Bundeskinderschutzgesetz - verschiedene Mindeststandards:
Um eine mögliche Kindeswohlgefährdung einschätzen zu können, wurde die „Arbeitshilfe zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung“ entwickelt, die eine Darstellung der gefährdenden Indikatoren des Kindeswohls sowie zu Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung abbildet. Darüber hinaus werden Risikofaktoren innerhalb der Familie benannt, bei denen mögliche Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung besonders kritisch beurteilt werden müssen.
Der Fachbereich Jugend wendet das beschriebene Verfahren verbindlich an. Allerdings können die Fachkräfte des Jugendamtes nur in den Fällen tätig werden, in denen eine mögliche Kindeswohlgefährdung bekannt ist. Aus diesem Grund ist die Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften besonders wichtig. Auch Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von anderen Institutionen sind von besonderer Bedeutung, um Kindern oder Jugendlichen den notwendigen Schutz sicherstellen zu können.
Mit dem entwickelten Meldebogen an den Fachbereich Jugend des Landkreises Gifhorn steht den Fachkräften von Institutionen ein Instrument zur Verfügung, um „gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung“ bekannt zu machen, sofern die Gefährdung in der jeweiligen Institution nicht abgewendet werden konnte beziehungsweise die zur Verfügung gestellten Unterstützungsmöglichkeiten nicht ausreichten.
Dieser Meldebogen ist per Fax an die Nummer 05371 – 82501 zu senden.
Alle Bemühungen sollen dabei ein Ziel verfolgen:
Im Zweifel für das Kind oder den Jugendlichen!